Zentrale Säule des Arbeitsschutzes im Betrieb ist die Pflicht des Arbeitgebers zur Durchführung einer Gefährdungsanalyse. Die Gefährdungsbeurteilung dient dazu, sich auf der Grundlage eines bestimmten Ablaufschemas über die vorhandenen Gefährdungen bei der Arbeit klar zu werden, damit die „richtigen“ Schutzmaßnahmen getroffen werden können.
Ein wichtiges Schutzziel ist, die Gefahren der täglichen Arbeit, denen die Mitarbeiter ausgesetzt sind zu eliminieren oder zu reduzieren. Dazu leisten Schulungen und Weiterbildungen zu bestimmten Fachbereichen und/oder Betriebsmitteln einen erheblichen Beitrag.
Tagesschulung „Kettensägeneinsatz im Baubetrieb“ auf Hoch- und/oder Tiefbaustellen
Aus Eigeninteresse sowie gegenüber den Auftraggebern kann es wichtig sein, dass ein Nachweis über eine Schulung zum Umgang mit Trenn,- und Schneidtechnik vorliegt. Die Mitarbeiter werden umfassend in den richtigen Umgang mit der Kettensäge eingeführt. Herausragender Bestandteil ist neben Aufbau und Wirkprinzip der sichere Umgang mit dem Arbeitsgerät und die Kenntnisvermittlung möglicher Unfallursachen in diesem Zusammenhang.
Die Teilnehmer werden neben den Kenntnissen zur detaillierten Funktionsweise der Kettensäge auch Zusammenhänge zwischen Pflege – Flüßigkeitskontrolle – Schmierstoff oder Kraftstoffauswahl kennenlernen. Sowie mögliche Anwendungsfehler, die die Lebenszeit der Säge oder ihren Bestandteile verringern können.
Ein weiterer Aspekt des Lehrganges besteht in der Vermittlung von Grundkenntnissen zu Umweltgefährdungen, die durch den falschen Umgang mit Kettensägen und Kraft,- bzw. Schmierstoffen ausgehen können.
Der gesamte Kurs baut auf die DGUV Information 214-059 „Ausbildung für Arbeiten mit der Motorsäge und die Durchführung von Baumarbeiten“ sowie auf die DGUV Information 214-046 „sicheres Waldarbeiten“ auf. Hier muss aber ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass unser Kurs nicht die Sägearbeiten in den Forsten vermittelt sondern gezielt auf den Kettensägenumgang auf Hoch und/oder Tiefbaustellen ausgerichtet ist.
In der Regel werden die Lehrgangsbescheinigungen von den Forstämtern als gleichwertig zum Modul A anerkannt. Letztlich liegt aber die Akzeptanz des Zertifikates immer beim Förster bzw. Waldbesitzer und kann durch ihn konkretisiert werden. Ein Anrecht auf umfassende Anerkennung und Gleichsetzung besteht nicht.
Die Teilnahme und der Erwerb des Zertifikates befreit den Unternehmer nicht, für seine Aufgabenbereiche, wo Kettensägen zum Einsatz kommen, auch Gefährdungsbeurteilungen anzufertigen bzw. die Tätigkeit mit Trenntechnik in seiner betrieblichen Gefährdungsbeurteilung zu verankern. Bei Fragen dazu sprechen Sie uns bitte an.